09.03.2011
Das Strafrecht ist kein Instrument des politischen Zeitgeistes.
Berlin - Das Strafrecht in Deutschland darf nicht zum Instrument für den aktuellen politischen Zeitgeist werden. Das war das Fazit des Freispruchs für den NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt, den Bundespressesprecher Klaus Beier und den stellvertretenden Parteivorsitzenden Frank Schwerdt im Berufungsverfahren vor dem Berliner Landgericht.
Scharfe Kritik sei erlaubt, so die vorsitzende Richterin Birgit Dreyer und weiter: „Dennoch hat die Meinungsfreiheit Grenzen, zum Beispiel wenn die Menschenwürde angegriffen wird. Das ist hier nicht der Fall.“ Die NPD könne als politische Partei zu kontroversen politischen Themen öffentlich Stellung nehmen.
Alle drei waren angeklagt wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung und Beleidigung des dunkelhäutigen damaligen Fußballnationalspielers Patrick Owomoyela. Die NPD hatte im Jahr 2006 anläßlich der Fußballweltmeisterschaft zwei WM-Planer herausgebracht, in denen sie sich für eine echte Nationalmannschaft ausgesprochen hatten. Durch die Abbildung von Fragmenten des Fußballspielers Sebastian Deisler fühlte sich Owomoeyla angesprochen. Die beiden Planer wurden kurz hintereinander beschlagnahmt und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
In erster Instanz wurden Voigt und Beier zu Bewährungsstrafen von 6 Monaten und Schwerdt zu neun Monaten verurteilt. Staatsanwalt und Nebenkläger hatten im Berufungsverfahren vor dem Landgericht für Voigt und Beier zwölf Monate und für Schwerdt fünfzehn Monate beantragt. In seinem Schlußwort vor Gericht sagte der NPD-Pressesprecher Klaus Beier: „Sollte heute – trotz der eindeutigen Faktenlage zugunsten der Angeklagten – negativ gegen die drei NPD-Amtsträger entschieden werden, dann sollte die Nationalmannschaft künftig konsequenterweise auch in ‚BRD-Mannschaft mit Migrationshintergrund‘ umbenannt werden!“
Ebenso in die nächste Runde geht am kommenden Montag (14.03.2011) das über den NPD-Parteivorsitzenden verhängte Hausverbot im Hotel „Esplanade“ in Bad Saarow. Die Klage dagegen wurde im Juni 2010 in der ersten Instanz vom Landgericht Frankfurt (Oder) abgewiesen. Die NPD hofft nun, vor dem Oberlandesgericht rechtlich auf 2:0 für Demokratie und Meinungsfreiheit erhöhen zu können, so der Leiter der Rechtsabteilung Frank Schwerdt.
Berlin, den 09.03.2011
NPD-Pressestelle