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02.02.2012

Lesezeit: etwa 1 Minute

Unterstellungen gegen die NPD gerichtlich untersagt

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Mitteilung aus der NPD-Rechtsabteilung

Der NPD werden viele schlimme Dinge nachgesagt, die bisher nirgendwo belegt wurden. Auch die CDU in Sachsen-Anhalt wollte vor dem letzten Wahlkampf damit punkten. Sie gab kurz vor der letzten Landtagswahl eine Broschüre mit dem Titel: „Handreichung zum Umgang mit Rechtsextremisten“ heraus. Neben vielen hanebüchenen Behauptungen befinden sich dort die folgenden zwei Textpassagen:

„Die NPD hat sich zum Ziel gesetzt, Rechtstaat und Demokratie abzuschaffen:“

„Die NPD spricht davon, alle anderen Parteien abschaffen zu wollen und verherrlicht gleichzeitig die Inhaftierung, Folterung und Ermordung hunderttausender Demokraten während des Dritten Reiches.“


Jeder, der in der NPD tätig ist und der die Partei kennt, weiß, daß derartige Behauptungen absolut frei erfunden sind. Es wurde deshalb noch vor der Landtagswahl in Sachsen Anhalt eine Unterlassungsklage eingereicht. Das Landgericht Dessau-Roßlau wertete beide Behauptungen nur als Meinungsäußerungen und lehnte deshalb die NPD-Anträge ab. Das Oberlandesgericht Naumburg untersagte der CDU Sachsen-Anhalt jetzt die Behauptungen, daß die NPD alle anderen Parteien abschaffen wolle und Untaten im Dritten Reich verherrliche. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 250.000,-- Euro. Die Behauptung der Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaat wurde auch hier als erlaubte Meinungsäußerung gewertet.

Die CDU Sachsen-Anhalt wird jetzt aufgefordert, noch vorhandene Exemplare ihrer Broschüre zu vernichten. Allen anderen Gegnern der NPD sei der gute Rat erteilt, sich sehr genau zu überlegen, was für Behauptungen aufgestellt werden. 

Frank Schwerdt
NPD-Rechtsabteilung

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